Die Kosten für Verhütungsmittel werden von Krankenkassen i.d.R. nur bis zum 20. Lebensjahr übernommen und nicht alle Kommunen füllen die Lücke für Menschen ohne ausreichende Finanzmittel. Da die Wahrnehmung der sozialen Belange der Studierendenschaft auch zum gesetzlichen Auftrag gehört, sollte der AStA ein entsprechendes Angebot anbieten.
Link zum Modell an der HS Niedrrhein:
http://akduell.de/2018/04/kostenlose-verhuetungsmittel-fuer-studierende/
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